WAHLARZT KOSTENERSTATTUNG

Die OÖGKK ersetzt Ihnen 80 % des durchschnittlichen für Vertragsärzte festgelegten Tarifs. Einmal pro Quartal und Fachgebiet wird davon die Krankenscheingebühr abgezogen, wenn kein Befreiungsgrund vorliegt.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Honorarnote. Die Behandlungsdaten und die erbrachten Leistungen sind vom Behandler auszufüllen.

Sie werden daher gebeten, an die OÖGKK folgende Unterlagen einzureichen:

Quelle: Information der OÖGKK

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