Die OÖGKK ersetzt Ihnen 80 % des durchschnittlichen für Vertragsärzte festgelegten
Tarifs. Einmal pro Quartal und Fachgebiet wird davon die Krankenscheingebühr
abgezogen, wenn kein Befreiungsgrund vorliegt.
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Honorarnote. Die Behandlungsdaten und die erbrachten
Leistungen sind vom Behandler auszufüllen.
Sie werden daher gebeten, an die OÖGKK folgende Unterlagen einzureichen:
- Die bezahlte Original-Honorarnote mit den persönlichen Daten des Patienten
- wenn der Patient mitversicherter Angehöriger ist, auch die persönlichen Daten des Versicherten
- Die Bankverbindung und die Adresse des Versicherten
- Zahlungsvermerk oder Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
Quelle: Information der OÖGKK